Dank den grossen Anstrengungen des Schweizer Schiesssportverbandes SSV ist jetzt klar, die 30m Outdoor-Schützenhäuser können am Montag 01. März 2021 geöffnet werden. Schiessanlagen, welche mindestens auf einer Seite in Schiessrichtung offen sind, werden Sportanlagen im Freien gleichgestellt.

Folgende Punkte sind strikt einzuhalten:

  • Das Schutzkonzept des EASV für Schiessanlagen hat weiterhin seine Gültigkeit. Nötige Änderungen werden auf den bekannten Kanälen publiziert.
  • Es muss sichergestellt werden das sich max. 15 Personen im Schützenhaus aufhalten. Erlaubt sind nur Funktionäre und Schützen.
  • Eine Maskenpflicht besteht da, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Es empfiehlt sich, jede zweite Scheibe frei zu lassen.
  • Hygienemassnahmen und Registrationspflicht bleiben bestehen.
  • Es sind keine Zuschauer im Schützenhaus erlaubt.
  • Wettkämpfe sind nur für Personen mit Jahrgang 2001 und jünger erlaubt.
  • Sanitäre Anlagen und Garderoben können geöffnet werden. Es gelten aber auch hier die
    Hygiene- und Abstandsregel.

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Details zum Artikel
  • Veröffentlicht am: 28.02.2021
  • Quelle / Autor: EASV, Martin Schneider
  • Kategorie: EASV
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